Strafrecht

  • Sie stehen in Konflikt mit dem Gesetz? Zu Recht oder zu Unrecht durch Dritten angezeigt worden? Es macht keinen Unterschied, Sie benötigen einen Verteidiger an Ihrer Seite. Lassen Sie sich nicht gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein ohne zuvor mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Eine unüberlegte Aussage kann Ihnen im weiteren Prozess zum Nachteil gereichen. Sowohl während  des Studiums, wie auch in der späteren praktischen Ausbildung, u.a. bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kassel, lag der Schwerpunkt der Ausbildung von Herrn Rechtsanwalt Nielen im Strafrecht. Vom einfachen Diebstahl über die Brandstiftung, Drogenbesitz, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Betrug, alles ernst zu nehmende Anschuldigungen, die Ihre Zukunft bedrohen können. Auch wenn Sie unschuldig sind, sind Sie nicht sicher vor einer Verurteilung. Die Beauftragung eines Anwaltes garantiert nicht, dass das Verfahren komplett folgenlos für Sie abläuft, aber es erhöht Ihre Chancen freigesprochen zu werden oder zumindest zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird. Auch wenn Sie zugeben, dass Sie die angeschuldigte Tat begangen haben, also geständig sind, bedeutet dies nicht, dass Sie auf einen Anwalt verzichten sollten, keiner hat dann ein Auge darauf, dass Sie auch fair verurteilt werden oder dass strafmindernde Faktoren in ausreichend berücksichtigt wurden. Konsultieren Sie Herrn Rechtsanwalt Nielen und lassen Sie sich zumindest kompetent beraten oder bestenfalls vertreten.